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Unsere
Kleinkläranlagen sind äußerst wartungsfreundlich.
Die Wartung ist durch das Umweltministerium durch die KKA-Verwaltungsvorschrift
vorgeschrieben:
Pro Jahr sind durchzuführen
2malige
Wartung der Kleinkläranlagen
Entnahme
& Auswertung einer Probe
durch ein zugelassenes Labor (CSB/BSB5)
Die Wartung hat der Verwaltungsvorschrift plus der Anweisung
des Herstellers zu erfolgen, in Zusammenarbeit mit unserem
Partnerunternehmen, zertizifiert nach ATV.
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